• SchokoTicket

    Das Ticket für Schüler

     

    Für alle Schüler*innen unter 25 Jahren von der Grundschule bis zur Sekundarstufe 2

    Online-Antrag für Schüler*innen der Berufskollege des Kreises Wesel

    Mit dem Kreis Wesel starten wir ab sofort ein Projekt zur „Digitalisierung der Prozesse rund um das SchokoTicket“. Konkret bedeutet dies, dass Schüler*innen des Berufskollegs in Wesel, die die gymnasiale Oberstufe besuchen, ihren Antrag auf ein SchokoTicket ab sofort über den folgenden Link stellen können. Auch die eventuelle Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger wird über diesen Link geprüft.

    https://kreiswesel.schuelerfahrkosten.de

    Für alle Schüler*innen
    Für alle Schüler*innen

    Mit dem SchokoTicket sind Schüler*innen mit Bus und Bahn im gesamten VRR-Verbundraum unterwegs. Das Ticket kann für den Schulweg aber auch in der Freitzeit genutzt werden. Es ist das passende VRR-Ticket für alle Vollzeitschüler*innen bis einschließlich 25 Jahren. Auch Kindergartenkinder ab 6 Jahren können das SchokoTicket nutzen.

    Mehr als nur ein Ticket

    Das SchokoTicket ist das Ticket, das Ihr Kind auf dem Weg zur Selbstständigkeit begleitet. 

    Ob zur Schule, ins Kino, zum Eis essen oder einfach schnell zu Freunden – das SchokoTicket macht Schüler*innen jederzeit mobil.

    Mit dem SchokoTicket können Schüler*innen auch in der Freizeit mit allen Bussen, Bahnen und in den Nahverkehrszügen (2. Klasse) fahren - am Niederrhein und im Ruhrgebiet, also im gesamten VRR. Mit dem Einfach-Weiter-Ticket ist das SchokoTicket sogar in umliegenden Verkehrsverbünden gültig. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre unter Rechtliches. 

    Das SchokoTicket ist ein günstiges Jahresabo nach dem Flatrate-Prinzip. Der Eigenanteil wird monatlich vom Konto abgebucht.

    Das SchokoTicket ist jederzeit kündbar. So können sich Schüler*innen selbst von den Vorteilen des Tickets überzeugen. Sollte das SchokoTicket nicht zur Mobilität passen, kann es einfach bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate, wird eine Pauschale von 20,00 Euro erhoben. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ist die Kündigung komplett kostenfrei. Die Kündigungsfrist bleibt bestehen.

    Fahrkostenübernahme möglich

     

    Ist der Schulweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km, hat Ihr Kind ggf. Anspruch auf Fahrkostenübernahme. Bei Grundschüler*innen gilt das bereits ab 2 km. In der Sekundarstufe I liegt die Grenze bei 3,5 km, in der Sekundarstufe II bei 5 km. Dann kostet das SchokoTicket für Schüler*innen ab der 5. Klasse für das 1. minderjährige Kind einer Familie 14,00 €/Monat und für das 2. Kind 7,00 €/Monat (Grundschüler zahlen grundsätzlich nur 7,00 €/Monat). Alle weiteren Kinder einer Familie zahlen keinen Eigenanteil.

    Die Entscheidung, ob Ihr Kind Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, trifft der zuständige Schulträger. NIAG/LOOK haben darauf keinen Einfluss!

    Für die Anspruchsprüfung und einen entsprechenden Antrag wenden Sie sich bitte direkt an das zukünftige Schulsekretariat.

    Antrag stellen

    Ohne Anspruch auf Fahrkostenerstattung

    Ohne Anspruch auf Fahrkostenerstattung gibt es das SchokoTicket für 38,00 € im Monat. Das 3. Kind der Familie, welches im Besitz eines Selbstzahler-SchokoTickets ist, zahlt nur den halben Preis in Höhe von 19,00 €. Das 4. Kind erhält das Ticket sogar gratis. 

    Wir benötigen ein Nachweisdokument über den Schulbesuch (z.B. Schulbescheinigung, Anmeldebestätigung, gültiger Schülerausweis). Das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein. Es kann als Datei einfach beim Online-Antrag hochgeladen werden.

    Mit Anspruch auf Fahrkostenerstattung

    Das Formular muss im Schulsekretariat abgegeben werden. Hier gibt es auch Informationen, ob und wie ein zusätzlicher Antrag auf Fahrkostenerstattung gestellt werden muss.